Essenszuschuss

Essenszuschuss: So funktioniert der Zuschuss fürs leibliche Wohl (2024)

Der Essenszuschuss in Form klassischer Essensmarken aus Papier ist unter Arbeitgebern bekannt. Es gibt verschiedene Anbieter und doch stehen Arbeitgeber immer wieder vor den gleichen Herausforderungen. Mit Salfy LUNCH wird der Essenszuschuss zu einem Gaumenschmaus, für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, warum und wie ein Essenszuschuss optimal eingesetzt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Essenszuschuss?

Mangelt es an der betriebseigenen Kantine, stellt sich nicht selten die Frage nach der Verpflegung von Mitarbeitern. Eine einfache Lösung bietet der sogenannte Essenszuschuss, mit dem Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Mahlzeiten, also Frühstück, Mittag- und sogar Abendessen mit täglich bis zu 7,23 EUR bezuschussen können.

Dieser Betrag setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert, der grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist und jedes Jahr neu festgelegt wird, zusammen. Im Jahr 2024 beträgt der Sachbezugswert 4,13 Euro. Diesen Betrag können Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuern, sodass eine Sozialversicherungspflicht entfällt. Zusätzlich können Arbeitgeber zum amtlichen Sachbezugswert einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 3,10 Euro gewähren, sodass ein maximaler Gesamtbetrag von 7,23 Euro je Arbeitstag für Mahlzeiten zur Verfügung steht.

Welche Vorteile bringt der Essenszuschuss?

Und es kommt noch besser, wenn Mitarbeiter am Tag mehr für ihr Essen ausgeben, als vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Denn diese „Mehrausgaben“ mindern wiederum den amtlichen Sachbezugswert von 4,13 Euro in gleicher Höhe. Folglich verringert sich der steuerpflichtige Anteil um den Wert der Zuzahlung des Mitarbeiters und wird steuerfrei.

Erhält ein Mitarbeiter beispielsweise einen Zuschuss von 7,23 Euro und gibt für sein Mittagessen mindestens 11,36 EUR aus, so ist der amtliche Sachbezugswert von 4,13 Euro und somit der gesamte Essenszuschuss für diesen Tag steuerfrei. In diesem Fall spart auch der Arbeitgeber Kosten, weil keine Pauschalsteuer zu entrichten ist.

Übrigens, wird der Essenszuschuss für maximal 15 Arbeitstage im Monat gewährt, so muss der Arbeitgeber keine Aufzeichnungspflichten für Fehltage (Krankheit, Urlaub) führen. Dies erleichtert aus Arbeitgebersicht den Verwaltungsaufwand und so können alle Mitarbeiter pauschal Essenszuschüsse erhalten. Dies gilt ebenfalls auch für Mitarbeiter im Homeoffice und in Teilzeit.

Welche Nachteile bringt die klassische Essensmarke?

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Essensmarken in einem frei wählbaren Wert bis zur maximalen Höhe von 7,23 Euro täglich aushändigen. Mit diesen Essensmarken kann in ausgewählten Restaurants und Supermärkten bezahlt – und hier beginnt bereits das erste Problem: Nicht jedes Restaurant oder Geschäft akzeptiert die Essensmarken. Die Auswahl ist also begrenzt. Ihre Mitarbeiter müssen gegebenenfalls ihre Einkaufsgewohnheiten ändern und sind zudem gezwungen, mindestens den Wert der Essensmarke auch tatsächlich zu konsumieren, denn Rückgeld gibt es keines.

Dazu kommt allerdings noch ein weiterer Aspekt, der in der Zeit von Klimawandel und wachsendem Bewusstsein für Umweltschutz keineswegs zu verachten ist. Die Essensmarken werden in Papierform produziert und versandt, was nicht nur unnötig teuer, sondern auch noch umweltschädlich ist. Zudem müssen diese umständlich bestellt, jedem Mitarbeiter ausgehändigt und die Aushändigung dokumentiert werden – all die manuellen Arbeitsschritte entfallen dank Salfy!

Bonus: Unser Benefit LUNCH – die digitale Lösung

Mit Salfy LUNCH wird das Alles ganz easy. Als Arbeitgeber wählen Sie lediglich das Budget des täglichen Essenszuschusses. Ihre Mitarbeiter gehen in einem Restaurant ihrer Wahl essen oder in einem beliebigen Supermarkt einkaufen – alle Restaurants, Cafés, Imbisse, Bäckereien oder Supermärkte werden so zur Kantine. Alles, was der Mitarbeiter tun muss, ist den Beleg mit dem Handy über die Salfy App zu fotografieren. Die Prüfung des Belegs und Ermittlung der Höhe des Essenszuschusses übernimmt dann Salfy. Die Mitarbeiter erhalten automatisch ihre individuellen Essenszuschüsse direkt über die Lohnabrechnung ausgezahlt.

Auf diese Weise können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ohne Aufwand Mahlzeiten steuerfrei bezuschussen und sich gleichzeitig als attraktiven Arbeitgeber positionieren. Mit Salfy LUNCH bieten Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur Essen nach Lust und Laune, sondern Abwechslung und die verdiente „leckere“ Pause.

Sind Sie auch auf den Geschmack gekommen? Wenn ja, dann können Sie gerne auf unserer Info-Seite zum Benefit „LUNCH“ vorbei schauen. Und bei Fragen sind wir im Chat für Sie erreichbar. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.

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