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Gesundheitsförderung: So funktioniert’s

Bereits seit dem 01. Januar 2008 werden Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Mitarbeitern steuerlich unterstützt. Arbeitgebern stehen jährlich pro Mitarbeiter 500,00 EUR lohnsteuerfrei zur Verfügung. Ab 2020 gibt eine Schippe obendrauf. Dann stehen insgesamt 600,00 EUR pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei zur Verfügung. Einige Voraussetzungen sind hierbei zu erfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die betriebliche Gesundheitsförderung?

Zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen Leistungen und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands von Mitarbeitern. Seit 2019 sind nur solche Leistungen und Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechen, wie beispielsweise:

  • Kurse zur Stressvermeidung und Entspannung
  • Gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen
  • Ernährungsberatung
  • Suchtmittelpräventionskurse
  • Konfliktbewältigungstrainings
  • Arbeitsplatzergonomie

Eine Übernahme oder Bezuschussung von Beiträgen für Sportvereine, Gesundheitszentren oder ein Zuschuss zum Fitness-Studio zählt nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

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© Sarah Cervantes | unsplash.com

Welche Voraussetzung gibt es für die Steuerfreiheit?

Damit die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei bleiben und nicht als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden, müssen neben den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Leistungen werden zusätzlich zum geschuldeten Gehalt und nicht in Form einer Gehaltsumwandlung von Bruttolohn gewährt.
  • Der Betrag von 600,00 Euro jährlich pro Mitarbeiter wird im Kalenderjahr nicht überschritten (gilt ab 2020)
  • Die Leistungen dienen der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und der Förderung der Gesundheit im Betrieb
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© Brooke Lark | unsplash.com

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